Aktualisierung der Ethik-Voten nach Inkrafttreten der DSGVO
Alle teilnehmenden und assoziierten Einrichtungen können das neue Referenz-Ethik-Votum verwenden, um bei ihrer Ethikkommission ein Votum für die Fortsetzung der Teilnahme am Register zu beantragen.
Nach dem Inkrafttreten der DSGVO wurden alle Informations- und Zustimmungs-Formulare überarbeitet. Diese Formulare waren Teil eines aktualisierten Ethikantrages der Charité, das als „Referenz-Votum“ für alle teilnehmenden Einrichtungen vorgesehen ist. Das Votum der Ethikkommission wurde am 31.01.2022 erteilt.
ETHIK-VOTUM der Charité vom 31.01.2022