Ethik-Voten und Stellungnahmen

Für die webbasierte Datenbank des NET-Registers ist es erforderlich, dass jede Einrichtung bei der für sie zuständigen Ethik-Kommission einen Antrag stellt.

Je nach Art der Einrichtung (Uni-Klinik, konfessionelle Einrichtung, Praxis, etc.) und je nach Bundesland variieren die Zuständigkeiten der Ethik-Kommissionen. Zudem urteilt jede Ethik-Kommission nach eigenen Kriterien: Mal wird ein dezidiertes Prüfverfahren durchgeführt, mal beruft man sich auf bereits erteilte Voten anderer Kommissionen.

Daher sollten Sie je nach Örtlichkeit und Einrichtungsart vergleichbare Ethik-Voten von dieser Seite herunterladen und Ihrem eigenen Antrag beifügen. In der Auflistung stehen die bereits erteilten Ethik-Voten nach Bundesländern sortiert mit Angaben zum jeweiligen Antragsverfahren.

Aktualisierung der Ethik-Voten nach Inkrafttreten der DSGVO

Nach dem Inkrafttreten der DSGVO wurden alle Informations- und Zustimmungs-Formulare überarbeitet. Diese Formulare waren Teil eines aktualisierten Ethikantrages der Charité, das als „Referenz-Votum“ für alle teilnehmenden Einrichtungen vorgesehen ist. Das Votum der Ethikkommission wurde am 31.01.2022 erteilt.

Alle teilnehmenden und assoziierten Einrichtungen können das neue Referenz-Ethik-Votum verwenden, um bei ihrer Ethikkommission ein Votum für die Fortsetzung der Teilnahme am Register zu beantragen.

ETHIK-VOTUM der Charité vom 31.01.2022

Cave:

Es besteht eine Diskrepanz zwischen den Versionen und Datumsangaben beim Vergleich der Charité-Formulare mit den NET-Formularen. Beim Ethikantrag musste für die Formulare der Briefkopf der Charité verwendet werden – für das NET-Register allgemein werden die Formulare mit dem NET-Register-Logo verwendet.

Die online verfügbare Version der Patientenaufklärung und Patienteneinwilligung (mit NET-Register-Logo) trägt daher ein anderes Datum und eine andere Versionsnummer. Die textliche Änderung, die von der Ethikkommission gefordert wurde, ist darin enthalten.